Förderbeträge
So funktioniert die Förderung
Staatliche Zulagen und Steuervorteile
Die Förderung der Riester-Rente besteht aus zwei Teilen: In jedem Jahr werden staatliche Zulagen gutgeschrieben, zusätzlich kann sich ein Steuervorteil im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuererklärung ergeben.
Riester-Zulagen
Die Zulagen setzen sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen: Ab 2008 beträgt die Grundzulage 154 Euro und 185 Euro je Kind. Die Zulage für Kinder, die nach 2007 geboren wurden, erhöht sich auf 300 Euro pro Kind. Steuerlich absetzbar sind ab 2008 2.100 Euro im Jahr. Das Finanzamt prüft, ob sich ein Steuervorteil ergibt, der über die Zulagenförderung hinausgeht.
200 Euro Bonus für junge Riester-Sparer
Um gerade für junge Menschen die Riester-Rente attraktiver zu machen, belohnt der Staat unter 25-jährige mit einer einmaligen Abschlussprämie in Höhe von 200 Euro.
Förderung bis über 90 Prozent
Je nach Einkommen und Familienstand erreicht der Anteil der Fördermittel an der Sparleistung circa 30 bis über 90 Prozent. Faustregel: Je mehr Kinder und je geringer das Einkommen, umso größer ist der Anteil der staatlichen Förderung.