Eigenvorsorge wichtig

Betriebliche Altersversorgung ergänzt die gesetzliche Rente

Gesetzliche Rente: Leistungskürzungen unvermeidbar

Als Angestellter oder Arbeiter bekommen Sie zwar später eine gesetzliche Rente und auch Beamte erhalten eine Pension vom Staat.

Wegen der ungünstigen Bevölkerungsentwicklung müssen in Zukunft aber immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren - und weitere Leistungskürzungen sind unvermeidbar, damit die gesetzlichen Rente finanzierbar bleibt.

Staatliche Förderung für private Vorsorge

Sie müssen also zusätzlich vorsorgen, um im Alter finanziell versorgt zu sein. Zur Privatvorsorge zählen staatlich geförderte Vorsorgeformen wie Riester- oder Rürup-Rente genauso wie die Kapitallebensversicherung, das Sparguthaben, der Erwerb von Wohneigentum oder von Wertpapieren.

Arbeitnehmerhaben Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung

Durch betriebliche Altersversorgung können Arbeitnehmer eine ergänzende Alterssicherung aufbauen. Von der Direktversicherung über die Unterstützungskasse und den Pensionsfonds bis hin zur Direktzusage gibt es verschiedene Formen der "Rente vom Chef" - in vielen Fällen mit staatlicher Förderung.

Alle Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Gehaltsanteilen in eine Betriebsrente. Durch umfangreiche Reformen ist die betriebliche Altersversorgung in den vergangenen Jahren noch attraktiver geworden.

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