Info für Arbeitgeber

Arbeitnehmer haben Anspruch auf betriebliche Altersversorgung

Ziel des Gesetzgebers ist es, für jeden Arbeitnehmer Zugang zur betrieblichen Altersversorgung zu schaffen. Seit 2002 haben Arbeitnehmer deshalb einen Rechtsanspruch auf eigenfinanzierte betriebliche Vorsorge - als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Beschäftigten auf Wunsch die Möglichkeit bieten, über den Betrieb für das Alter zu sparen.

Als Chef sind Sie zwar nicht verpflichtet, sich an der Alterssicherung Ihrer Beschäftigten finanziell zu beteiligen. jeder Arbeitnehmer kann aber eine betriebliche Altersversorgung verlangen, sofern er bereit ist, dafür einen Teil seines Gehalts einzusetzen. Dies gilt sogar für Teilzeitkräfte und für geringfügig Beschäftigte.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer ziehen an einem Strang

Will der Arbeitnehmer also bspw. sein Weihnachts- oder Urlaubsgeld dazu verwenden, eine betriebliche Altersversorgung aufzubauen, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, diesem Wunsch im gesetzlich bestimmten Umfang nachzukommen (Umwandlung von Entgelt bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung - das sind 2.544 Euro im Jahr 2008).

Als Arbeitgeber sollte man in jedem Fall aktiv werden und seinen Mitarbeitern frühzeitig ein Angebot zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung machen. So hat man die Möglichkeit, ein Vorsorgesystem einzuführen, das auf Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen zugeschnitten ist.

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